Freiheit für den kurdischen Wehrdienstverweigerer Ramazan Gökalp

Ramazan Gökalp, Angehöriger der kurdischen Volksgruppe, ist ein kurdischer Unternehmer, der mit 19 Jahren nach Österreich flüchten musste und sich seit 2001 legal in Österreich aufhält. Herr Gökalp hat im Jahr 2007 in zweiter Instanz Asyl zugesprochen bekommen. Es wurde vom Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) nachgewiesen, dass im Falle einer Abschiebung Herr G. einer erheblichen Gefährdung, Misshandlung oder Folter ausgesetzt werden könnte.
Auszüge aus der Begründung des Bundesasylsenates für die positive Entscheidung: „Im Falle seiner Rückkehr in die Türkei wäre Herr Gökalp mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit schwerwiegenden Eingriffen in seine persönliche Integrität und Freiheit ausgesetzt.(..) Im Fall seiner Rückkehr in die Türkei würde Herr Gökalp sofort verhaftet und den Militärbehörden überstellt. Dem Berufungswerber droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen ist zu entnehmen, dass es bei der Verbüßung dieser Haftstrafe mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu unmenschlicher, grausamer oder erniedrigender Behandlung kommen würde.“
Nun sitzt aber Ramazan G. seit 19. August 2011 in Bulgarien in Haft und soll in die Türkei ausgeliefert werden und das obwohl Österreich seine Abschiebung in die Türkei für gefährlich hält. Der Grund für diese Haft ist eine Gegen Haftbefehl der Türkei wegen Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation. Tatsache ist, dass sich in der Türkei derzeit mehr als 60 oppositionelle Journalisten in Haft befinden. Allein während der letzten zwei Jahre wurden mehr als 3000 kurdische PolitikerInnen, davon 6 Abgeordnete, verhaftet. Alle Verhaftungen werden mit der Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation begründet und die meisten dieser Verhafteten warten auf ein Gerichtsverfahren.
Ramaza G. ist aus der Türkei geflüchtet, weil er den Wehrdienst aus Gewissensgründen, dass unter anderem mit den schmutzigeren Krieg gegen das kurdische Volk begründet werden kann, verweigert hat. Bis zu 800.000 Personen (ACCORD, 2009) verweigern den Wehrdienst in der Türkei. Die meisten von Ihnen leben im Ausland, wobei die restlichen entweder illegal in der Türkei leben oder sich in Haft befinden.
Im Falle einer Auslieferung drohen Ramazan G. mehr als 15 Jahre Haft, sowie Folter und Demütigung. Die Österreichische Regierung darf nicht zulassen, dass Personen die in Österreich Asyl bekommen haben und somit unter dem Schutz der österreichischen Regierung stehen in ein Folterland ausgeliefert werden.

 

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